Lagerordnung

 

 

  1. Der Pfadfinder ist ein Freund allen und ein Bruder eines Jeden Pfadfinders auf der ganzen Welt. -4. Pfadfindergesetz nach Baden Powell

Danach wollen wir ein friedliches Lager mit einem respektvollem Umgang abhalten.

  1. Es gilt sich an den Verhaltens-Codex zu halten.

  1. Auf dem Lager wollen wir ohne den Konsum von Drogen und Alkohol leben, daher ist das Trinken von alkoholischen Getränken, Rauchen oder vergleichbarem auf dem Lagerplatz, dem Bundeshof der CPD und den Parkplätzen nicht gestattet.

  1. Auf dem Lager herrscht Burgfrieden, dass heißt, das Überfallen und Banner klauen zwischen den Gruppierungen ist unerwünscht.

  1. Auf dem Lager wollen wir ausschließlich traditionelle Schwarzzelte nutzen, dass betrifft auch die Schlafzelte.

  1. Es dürfen keine Feuer gemacht werden. In den Toiletten darf sich kein Feuer und keine Flamme befinden, eingeschlossen sind Petroleumlampen, Fackeln und Kerzen.

  1. An den Waschstellen darf nur die von der Vogtei zur Verfügung gestellte biologisch abbaubare Seife genutzt werden.

  1. Beim Bauen sind die Sicherheitsregeln zu beachten, außerdem darf die Baute (Burg) erst nach Freigabe der Verantwortlichen zu den festgelegten Bedingungen, wie maximale Personenzahl auf dem Turm, betreten werden.

  1. Die Nachtruhe ist zwischen 22:00h und 07:00h innerhalb und außerhalb des Lagerplatzes einzuhalten.

  1. Das BUND übernimmt keine Haftung für Elektronische Geräte und Autos.

  1. Für Autos und andere Fahrzeuge sind die, von der Vogtei, zur Verfügung gestellten Parkplätze zu verwenden.

  1. Das Befahren des Lagerplatzes ist untersagt und kann in Ausnahmefällen von der Vogtei genehmigt werden, z.B. Ausladen von großen Zeltmengen.

  2. Wir gehen mit dem uns Anvertrauten Respektvoll und Ordentlich um.